Wichtige Fragen beantwortet

Fragen zur Energiekrise

Die Energiekrise und die damit verbundenen hohen Preise werfen viele Fragen auf.

Hier finden Sie Antworten auf einige davon.

Energiesparen

Warum ist es wichtig, Energie zu sparen?

Alle Bürgerinnen und Bürger Deutschlands sind aufgefordert, Energie zu sparen, wo immer es geht. Vor allem, weil jede nicht verbrauchte Kilowattstunde hilft, die Versorgung mit Erdgas im Winter für alle zu sichern. Darüber hinaus entlastet ein reduzierter Verbrauch natürlich auch die Haushaltskasse.

 

Warum ist es wichtig und sinnvoll, nicht nur Gas sondern auch Strom zu sparen?

Zuerst einmal natürlich weil es die eigenen Kosten reduziert, aber auch in puncto Versorgungssicherheit. In Deutschland entstehen etwa zwölf Prozent des benötigten Stroms in Gaskraftwerken. Seinen Stromverbrauch zu reduzieren, zahlt also auch auf das Ziel ein, den nationalen Gasbedarf zu senken. 

Ist es sinnvoll, mit einem Heizlüfter oder einem elektrischen Radiator zu heizen?

Nein. Strom zum Erwärmen von Räumen zu nutzen, ist keine Alternative. Einerseits hängen hierzulande der Stromverbrauch und der Gasbedarf eng zusammen. Andererseits ist diese Form des Heizens extrem primärenergieaufwendig und wegen der hohen Strompreise unverhältnismäßig teuer. 

Dezember Soforthilfe

Was bringt die Dezember Soforthilfe Gas?

Um die Haushalte und vor allem kleinere Gewerbekunden kurzfristig zu entlasten, hat sich die Bundesregierung für eine einfache und pragmatische Lösung entschieden: Gaskundinnen und Gaskunden erhalten im Monat Dezember 2022 spätestens im Januar 2023 eine staatliche Soforthilfe, die sich an den monatlichen Abschlägen orientiert. Die Höhe der Soforthilfe berücksichtigt auch mögliche Gaspreissteigerungen zum Jahresende: Sie entspricht einem Zwölftel des im September 2022 prognostizierten individuellen Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem am 1. Dezember gültigen Gaspreis.

SWG-Kundinnen und -Kunden (mit Ausnahme der Industrie und größeren Gewerbekunden) profitieren automatisch von der Soforthilfe. Wenn die Kundin/der Kunde einen Lastschrifteinzug vereinbart hat, wird der Dezemberabschlag nicht eingezogen. Sollte die Kundin/der Kunde die Zahlungen monatlich selbst vornehmen, beispielsweise über einen Dauerauftrag oder Barzahlung, muss sie/er die Zahlungen für Dezember nicht leisten. In der Jahresabrechnung wird dann der Erstattungsbetrag mit der vorläufigen Entlastung verrechnet.

Die Soforthilfe erhalten auch größere Unternehmen und Einrichtungen (RLM-Kunden mit stündlicher Leistungsmessung). Unabhängig vom Verbrauch werden zudem gezielt größere Verbraucher entlastet wie die Wohnungswirtschaft und beispielsweise Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen. Auch hier beträgt die Entlastung ein Zwölftel des individuellen Jahresverbrauchs der Monate November 2021 bis einschließlich Oktober 2022. Unternehmen bzw. Einrichtungen müssen dem Gaslieferanten bis zum 31.12.2022 in Textform darlegen, dass die Voraussetzungen für den Anspruch auf Soforthilfe gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 EWSG vorliegen.

Was bringt die Dezember Soforthilfe Wärme?

Um die extremen Belastungen von Fernwärmekunden abzufangen, hat die Bundesregierung beschlossen, dass Wärmekunden bereits im Dezember 2022 eine einmalige Entlastung erhalten. Diese dient der finanziellen Überbrückung bis zur Einführung der regulären Wärmepreisbremse. Für diese finanzielle Kompensation werden die Wärmeversorgungsunternehmen aus Mitteln des Bundes entlastet.

SWG-Kundinnen und -Kunden erhalten die Entlastung, wenn:

  • ihr jährlicher Verbrauch unter 1,5 Gigawattstunden liegt
  • sie Vermieter sind und der Verbrauch mehrerer Haushalte bzw. Mieter über die Entnahmestelle abgerechnet wird
  • es sich bei ihnen um eine Wohnungseigentümergemeinschaft handelt
  • weitere kompensationsberechtigten Kundengruppen entnehmen Sie bitte der Liste im Gesetz, § 4

Mieter werden zwar entlastet, jedoch nicht direkt von den SWG als Wärmeversorger, sondern von ihrem Vermieter über die nächste Heizkostenabrechnung. In dieser muss der Vermieter die konkrete Höhe der Entlastung gesondert ausweisen.

 

Zur Berechnung der Höhe der Soforthilfe Wärme dient der Septemberabschlag als Grundlage. Er wird mit dem Faktor 1,2 multipliziert. Den sich daraus ergebenden Betrag schreiben die SWG im Dezember 2022 den Kundenkonten der berechtigten Kundinnen und Kunden gut. Parallel müssen die berechtigten Kundinnen und Kunden ihren Abschlag im Dezember an die SWG nicht zahlen, das heißt wenn sie einen Lastschrifteinzug vereinbart haben, wird der Dezemberabschlag für Wärme nicht eingezogen. Sollten Kundinnen und Kunden die Zahlungen monatlich selbst vornehmen, beispielsweise über einen Dauerauftrag oder Barzahlung, müssen sie die Zahlungen Wärme für Dezember nicht leisten.

Mehrwertsteuer und Umlagen

Wie wirkt sich die Absenkung der Mehrwertsteuer auf die Erdgas- und Wärmepreise aus?

Seit Oktober 2022 und zunächst bis zum 31. März 2024 gilt für Erdgas und Wärme der reduzierte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent. Das macht beides aus dem Stand um zwölf Prozent günstiger. Denn die SWG geben diese Steuersenkung natürlich komplett an ihre Kundinnen und Kunden weiter. Das mildert die im Oktober vollzogene Preiserhöhung spürbar ab. Die aktuellen Preise finden Sie hier: Gas und Fernwärme

 

Was verbirgt sich hinter der Gasspeicherumlage?

Um Deutschland auf den Winter vorzubereiten, hat die Bundesregierung alle Hebel in Bewegung gesetzt und dafür gesorgt, dass die Erdgasspeicher zum Stichtag wie geplant gefüllt waren. Wegen der angespannten Marksituation ging diese Maßnahme richtig ins Geld. Diese zusätzlichen Kosten tragen alle Gaskundinnen und -kunden mit der zum 1. Oktober 2022 eingeführten Gasspeicherumlage. Sie beträgt aktuell 0,06 Cent pro Kilowattstunde. Schon heute ist absehbar, dass diese Umlage 2023 deutlich ansteigen dürfte, wenn die Politik nicht eingreift. 

Was verbirgt sich hinter der Gasbilanzierungsumlage?

Die Bilanzierungsumlage ist nicht neu. Allerdings belief sie sich bislang auf null, weshalb sie nicht ins Gewicht fiel. Die Idee hinter dieser Umlage: Wird mehr Gas verbraucht als geplant, muss der zusätzliche Bedarf kurzfristig am Markt als Regelenergie beschafft werden. Bis vor gut einem Jahr war dies wegen des großen Angebots zu günstigen Konditionen möglich. Die aktuelle Marktsituation macht solche Nachkäufe aber extrem teuer. Folglich entstehen Fehlbeträge, die mit der Bilanzierungsumlage ausgeglichen werden. Die Bilanzierungsumlage wird alle zwölf Monate neu ermittelt.  

Abrechnung

Warum erhöhen sich die Abschläge, wenn die Preise steigen?

Wenn die SWG wie zuletzt die Preise spürbar anheben müssen, erhöhen sie die Abschläge automatisch. So schützen sie Kundinnen und Kunden vor ärgerlichen und bisweilen hohen Nachzahlungen. Zum Hintergrund: Um ihre laufenden Kosten – etwa für die Beschaffung von Energie – zu decken, brauchen Energieversorgungsunternehmen regelmäßige Einnahmen. Schließlich liefern sie über das Jahr zuverlässig Strom, Erdgas und Fernwärme. Als die für alle gerechteste Form haben sich monatliche Abschläge erwiesen und branchenweit etabliert. Idealerweise folgt auf elf dieser Teilzahlungen eine Jahresverbrauchsabrechnung, die einen sehr ähnlichen Betrag ausweist. Die Höhe eines Abschlages errechnet sich also nach einer einfachen Formel: prognostizierter jährlicher Energieverbrauch multipliziert mit dem Preis pro Kilowattstunde addiert mit dem Grundpreis. Diese Summe durch zwölf geteilt entspricht einem Abschlag. In der Jahresverbrauchsabrechnung – quasi dem zwölften Abschlag – verrechnen die SWG alle entrichteten Zahlungen mit dem Gesamtbetrag, der sich aus dem tatsächlich ermittelten Verbrauch ergibt. Übrigens: Die SWG liefern im voraus und ziehen die Abschläge rückwirkend für den vergangenen Monat ein. 

Kann man seinen Abschlag individuell anpassen?

Grundsätzlich ja. Aber weil nicht absehbar ist, dass die Preise für Strom und Gas spürbar nachgeben, empfehlen die SWG dringend, die Abschläge nicht zu senken. Schließlich erhöht jeder Monat mit zu geringem Abschlag die fällige Nachzahlung bei der Jahresverbrauchsabrechnung. Sollte sich der individuelle Verbrauch spürbar verändern – etwa weil Personen ein- oder ausziehen – ist es sinnvoll, die Abschläge anzupassen. Nach oben oder nach unten. Hier geht es direkt zum SWG-Kundenportal

Sollte man seinen Zählerstand übermitteln?

Aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung sind die SWG in der Lage, die jeweiligen Zählerstände zum Zeitpunkt einer Preisanpassung sehr genau zu errechnen. Selbstverständlich können Kundinnen und Kunden ihren exakten Zählerstand über das SWG-Kundenportal übermitteln. Grundsätzlich nehmen die SWG Zählerstandsmeldungen auch telefonisch entgegen. In der aktuellen Situation bitten die Kundenberaterinnen und -berater jedoch um Verständnis, wenn es zu längeren Wartezeiten kommt. Hier geht es zum SWG-Kundenportal

Was tun bei Zahlungsschwierigkeiten?

Die SWG sind sich sehr wohl bewusst, dass die hohen Preise einige Menschen an ihre finanziellen Grenzen bringen. Sollten sich Zahlungsschwierigkeiten abzeichnen, versuchen die SWG im persönlichen Gespräch, eine gemeinsame Lösung zu finden. Telefon: 0800 23 02 100, kostenlos aus allen deutschen Netzen.