Geringe Keimbelastung im Gießener Wasser

Stadtwerke Gießen chloren vorsorglich das Trinkwasser

Seit Freitag, den 2. Juni 2006 wird das Gießener Trinkwasser vorsorglich gechlort, berichten die Stadtwerke Gießen AG (SWG) in Abstimmung mit dem Gießener Gesundheitsamt in einer Pressemeldung. Grund dafür ist der Verdacht auf eine bakterielle Verunreinigung des Trinkwassers. Dies ist das Ergebnis einer routinemäßigen Untersuchung des Wassers. Bis die endgültigen Ergebnisse der mikrobiologischen Untersuchung vorliegen, werden die Stadtwerke dem Wasser Chlor zuführen.

Betroffene Gebiete
Betroffen ist das gesamte Gießener Wassernetz, mit Ausnahme der Stadtteile Kleinlinden, Lützellinden Allendorf und Rödgen.

Trinkwasserverordnung schreibt Chlorung vor;
Kunden müssen das Wasser nicht abkochen
Aufgrund der abweichenden Ergebnisse von den Normalwerten sieht die Trinkwasserverordnung vor, das Wasser zu chloren. „Anlass zur Panik besteht nicht. Auch weitere Vorsichtsmaßnahmen unserer Kunden, wie z.B. ein Abkochen des Trinkwassers, sind nicht erforderlich“, meinte der Leiter der Wasserversorgung/Anlagen, Diplom-Ingenieur Peter Keller. „Wir haben sofort das Gesundheitsamt informiert und die Probe wiederholt“, fügte Keller hinzu. Mit den endgültigen Ergebnissen der weiteren Untersuchungen ist voraussichtlich kommenden Dienstag, den 6. Juni 2006 zu rechnen.

Art der Verunreinigung
Bei der routinemäßigen Untersuchung des Wassers wurde eine geringe Keimbelastung mit coliformen Keimen festgestellt. Coliforme Keime sind sogenannte "Indikatorkeime", die in der Regel für die Gesundheit des Menschen harmlos sind. Sie weisen auf eine Belastung hin, die nicht zwingend fäkalen Ursprungs sein muss, sondern ebenso über einen allgemeinen Schmutzeintrag in das Trinkwasser gelangen kann.

Ursachensuche
Die Stadtwerke vermuten, dass es aufgrund von umfangreichen Rohrnetzarbeiten, die derzeit im Gießener Wassernetz durchgeführt werden, zu der Verunreinigung gekommen ist. Sobald die Ursache der Verunreinigung endgültig feststeht, informieren die SWG die Verbraucher.

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