Landgericht bestätigt Urteil des Amtsgerichts: SWG bei Preisanpassungen im Recht

Im Rechtsstreit zwischen den Stadtwerken Gießen (SWG) und dem Mieterverein Gießen e. V. hat das Landgericht Gießen das Urteil des Amtsgerichts vom Dezember 2011 bestätigt. Der Mieterverein hatte gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Berufung eingelegt, die jetzt aber zurückgewiesen wurde. Der Verein muss daher nun diverse Gasrechnungen für seine Räumlichkeiten in der Bleichstraße 28 an die SWG nachzahlen. Deren Rechtmäßigkeit hatte der Mieterverein angezweifelt und nicht vollständig beglichen, da die SWG zuvor die Preise angepasst hatten.
Das Landgericht bestätigte jetzt, dass die SWG gegenüber dem Mieterverein grundsätzlich zur Vornahme von Preisanpassungen berechtigt waren. Zudem sah es das Gericht als erwiesen an, dass die Preiserhöhungen billig und angemessen waren. Die SWG haben sich den Feststellungen des Landgerichts zufolge bei ihren Preisanpassungen stets im unteren beziehungsweise mittleren Preissegment aller bundesweiten Gasanbieter bewegt.
Gegen das Urteil des Landgerichts kann der Mieterverein noch Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.

Konzern

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