Seit Juli dieses Jahres ist das neue Energiewirtschaftsgesetz in Kraft. Eine der Neuerungen dieses Gesetzes ist die Stromkennzeichnungspflicht für Energieversorgungsunternehmen wie die Stadtwerke Gießen AG (SWG). Die Pflicht zur Bereitstellung von Informationen zu den Stromerzeugungsquellen basiert auf einer EU-Richtlinie, die damit in nationales Recht umgesetzt wurde.
Stromquellen und Umwelteinflüsse
Die SWG bieten künftig Ihren Kundinnen und Kunden auf der Rückseite der Rechnung Informationen zur prozentualen Zusammensetzung des Strom-Mix an. Als Stromerzeugungsquellen wird zwischen Kernkraft, fossilen und sonstigen Energieträgern sowie erneuerbaren Energien unterschieden. Aus dieser Zusammensetzung werden die Umweltbelastungen errechnet, die durch den Kauf von Strom von den SWG entstehen. Zum Vergleich werden die durchschnittlichen Werte für Deutschland angegeben. Die Werte beziehen sich gemäß des Gesetzes immer auf den Strom-Mix, den die Unternehmen im Vorjahr eingekauft haben. Das aktuelle Kennzeichen gibt also Auskunft über den Strom-Mix aus dem Jahr 2004. Der Grund dafür ist, dass die Neuberechnung des Stromkennzeichens eines Jahres künftig immer zum 15. Dezember erfolgt und zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle Daten für das aktuelle Jahr vorliegen können.
SWG weichen positiv vom Bundesdurchschnitt ab
Die Zusammensetzung des SWG-Strom-Mix weicht positiv vom Bundesdurchschnitt ab: unterdurchschnittlicher Bezug von Strom aus fossilen Energieträgern und überdurchschnittlicher aus erneuerbaren Energieträgern. Besonders hervorzuheben ist die umweltfreundliche Eigenerzeugung in modernen Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen in der Region Gießen. Sie macht 14% des gesamten Jahresstrombezugs des Jahres 2004 aus.
Netznutzungsentgelte
Eine weitere Neuerung ist der Ausweis der Preise für die Nutzung des Stromnetzes der SWG. Dieser Bestandteil der Strompreise wird künftig auf der Vorderseite der Rechnung getrennt veröffentlicht. Dabei handelt es sich nicht um zusätzliche Kosten, sondern um schon in der Vergangenheit in den Preisen einkalkulierte Kosten.
Informationen für Jedermann
Kundinnen und Kunden, die Fragen zu ihren Stromrechnungen haben, erhalten montags bis freitags Auskünfte über die SWG-Hotline unter der Telefonnummer 0180 22 11 100. Für ein persönliches Beratungsgespräch stehen die Energieberater montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr und samstags von 9 bis 14 Uhr im infoZentrum am Marktplatz zur Verfügung.