Politik macht Energie teurer

Die politischen Entscheidungen treiben die Kosten für Fernwärme, Erdgas und Strom nach oben. Bisweilen spürbar und gegen den Markttrend.  

Am 13. und 15. Dezember 2023 kamen Bundestag und Bundesrat zu lang erwarteten Beschlüssen. Seither steht fest, dass der CO2-Preis mit dem Jahreswechsel von 30 auf 45 Euro pro Tonne steigt. Zum gleichen Termin fallen die bislang gewährten Preisbremsen für Energie ersatzlos weg. Darüber hinaus hat die Bundesregierung die ursprünglich geplanten, umfangreichen Zuschüsse an die Übertragungsnetzbetreiber für die Netzentgelte beim Strom wieder zurückgenommen. Nicht zuletzt gilt bei Wärme und Gas voraussichtlich ab dem 1. März wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent statt der reduzierten 7 Prozent. „Diese politischen Entscheidungen wirken sich spürbar auf unsere Preise aus“, erklärt Jens Schmidt, Kaufmännischer Vorstand der Stadtwerke Gießen (SWG).

Was bedeutet das konkret?
Die neuen politischen Vorgaben machen sich schon ab Januar bei den Preisen für Gießener Fernwärme bemerkbar. Wegen der höheren Kosten für CO2 wird sie um 0,41 Cent pro Kilowattstunde (Ct/kWh) teurer. Unter dem Strich bedeutet dies, dass eine Kilowattstunde Fernwärme ab dem 1. Januar 2024 mit 18,61 Ct/kWh zu Buche schlägt. Der CO2-Preis allein macht dann 1,11 Ct/kWh gelieferte Fernwärme aus.

Wirklich dramatisch werden die Auswirkungen der politischen Beschlüsse, weil zeitgleich auch die seit April dieses Jahres greifende Preisbremse ersatzlos wegfällt. Sie deckelt noch bis Ende Dezember die Kosten für eine Kilowattstunde Fernwärme auf 9,5 Ct/kWh – zumindest für den Großteil des Verbrauchs. Ab Januar 2024 wird also der volle Preis für Fernwärme fällig. „Ich weiß nicht, ob der Politik bewusst ist, was ein solcher Preissprung unseren Kundinnen und Kunden abverlangt – gerade jetzt im Winter, wenn der Wärmebedarf naturgemäß höher ausfällt“, bringt es Jens Schmidt auf den Punkt und ergänzt: „Für die Menschen bedeutet der Wegfall der Preisbremse bei gleichzeitiger Erhöhung der CO2-Kosten eine bislang nie dagewesene Steigerung der monatlich zu zahlenden Kosten. Da gibt es nichts zu beschönigen.“

Unabhängig von den haushaltspolitischen Hintergründen und Zwängen sendet der Gesetzgeber mit der vorgezogenen Rücknahme der Preisbremse ein seinen Absichten zuwiderlaufendes Signal aus. Denn für die geplante Dekarbonisierung Deutschlands spielt Fernwärme eine zentrale Rolle. Die aktuelle Entwicklung konterkariert ebendiese Idee. „Solche Entscheidungen sind nicht hilfreich, um Menschen für diese effiziente Form der Wärmeversorgung zu gewinnen und den Ausbau wie von der Politik gewünscht voranzutreiben. Damit erweist die Bundesregierung der Energiewende einen echten Bärendienst“, findet Matthias Funk, Technischer Vorstand der SWG.

Was passiert in naher Zukunft?
Aufgrund der Entwicklung auf dem Energiemarkt lässt sich schon heute relativ sicher abschätzen, dass Fernwärme an sich zum ersten April wieder günstiger wird. Ob sich das aber in den zu zahlenden Bruttopreisen widerspiegelt, bleibt allerdings fraglich. Denn Stand heute gilt der zwischenzeitlich reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent für Fernwärme nur noch bis zum 29. Februar. Ab März 2024 wären wieder die regulären 19 Prozent zu entrichten. „Wir beobachten die der Preiskalkulation unserer Fernwärme zugrunde liegenden Daten natürlich sehr genau. Und alles deutet darauf hin, dass es im April zu einer deutlichen Senkung der Nettopreise für Fernwärme kommen wird. Wie viel davon letztlich bei unseren Kundinnen und Kunden ankommt, bleibt abzuwarten“, führt Jens Schmidt weiter aus.

Die Wiedereinführung des Regelsatzes der Mehrwertsteuer zieht auch höhere Erdgaspreise nach sich – obwohl die Börsenpreise deutlich nachgegeben haben. „Den Anstieg des CO2-Preises können wir durch einen günstigeren Einkauf kompensieren, die Differenz zwischen dem reduzierten und dem normalen Mehrwertsteuersatz aber beim besten Willen nicht“, erklärt Jens Schmidt. Heißt: Die SWG heben die Nettopreise nicht an. Aber aufgrund der dann wieder gültigen Mehrwertsteuer von 19 Prozent müssen die Kundinnen und Kunden voraussichtlich ab dem 1. März 2024 mehr für Erdgas zahlen.

Bei den Strompreisen stehen den inzwischen wieder deutlich gesunkenen Börsenpreisen spürbar höhere Netzentgelte gegenüber. Bis das Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine Neuaufstellung des Haushalts 2024 notwendig machte, plante die Bundesregierung ebendiese bei den Übertragungsnetzbetreibern entstehenden, zusätzlichen Kosten, mit 5,5 Milliarden aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds abzufedern. Doch der Zuschuss fiel in den Haushaltsverhandlungen dem Rotstift zum Opfer. Das führt dazu, dass deutsche Stromkundinnen und -kunden letztlich vollumfänglich für die höheren Netzentgelte aufkommen müssen – was mit 0,89 Ct/kWh zu Buche schlägt. Die deswegen nötige Strompreisanpassung steht ebenfalls zum 1. März an und betrifft alle Tarifmodelle außer PowerPack Pur. Weil die beiden preistreibenden Faktoren schon ab dem 1. Januar ihre Wirkung entfalten, legen die SWG die für die beiden ersten Monate des Jahres anfallenden Kosten auf den neuen Strompreis um.

Zurück im Hier und Jetzt
Die Verantwortlichen in der Lahnstraße sind sich im Klaren darüber, was speziell die am Januar geltenden Fernwärmepreise für ihre Kundinnen und Kunden bedeuten. Deshalb bieten die SWG entsprechende Unterstützung an. „Wir haben ein offenes Ohr für all jene, die finanzielle Engpässe auf sich zukommen sehen und uns das im Vorfeld mitteilen. Wir finden dann üblicherweise eine für alle Beteiligten tragfähige Lösung“, verspricht Matthias Funk. Wichtig in diesen Fällen ist allerdings, aktiv das Gespräch zu suchen und die SWG rechtzeitig ins Boot zu holen. Denn wenn erst einmal ein Abschlag nicht eingezogen werden kann, entsteht jede Menge unnötiger Aufwand – für beide Parteien.

Darüber hinaus helfen die Energieberaterinnen und Energieberater im SWG-Kundenzentrum am Marktplatz natürlich auch mit ihrem fundierten Wissen. Sie kennen jede Menge nützliche Tipps und Tricks, mit denen sich Heizenergie sparen lässt. Was auch unabhängig von den Kosten das Gebot der Stunden bleibt. Denn faktisch besteht in Deutschland nach wie vor ein gewisses Restrisiko, dass es zu einer Gasmangellage kommen könnte – etwa bei einem strengen Winter.

Die Energieexpertinnen und -experten der SWG sind montags bis freitags zwischen 9 und 18 Uhr persönlich ansprechbar. Wegen der zu erwartenden Nachfrage ist es allerdings ratsam, einen Termin zu vereinbaren. Das funktioniert am besten online unter www.energiessen.de/online-terminvergabe. Wer möchte, kann hier auch um einen Rückruf bitten: www.energiessen.de/rueckrufformular. Nicht zuletzt besteht natürlich auch die Option, einen Termin telefonisch abzustimmen: 0641/708-1453

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