In der Grundversorgung Strom halten die Stadtwerke Gießen die Arbeitspreise trotz wachsender Umlagen und staatlich regulierter Abgaben konstant.
Wegen der massiv gestiegenen Entgelte für die Netznutzung muss das Unternehmen jedoch die Grundpreise in der Grund- und Ersatzversorgung Strom anheben – um 2,09 Euro brutto pro Monat.
Bereits rund vier Jahre bieten die Stadtwerke Gießen (SWG) ihren Kunden konstante Strompreise in der Grund- und Ersatzversorgung an – und das obwohl der staatlich regulierte Anteil am Preis mittlerweile auf über 50 Prozent gestiegen ist. „Aufgrund unserer Beschaffungsstrategie und der stetigen Optimierung interner Prozesse konnten wir die wachsenden Umlagen und Abgaben stets ausgleichen“, erklärt Jens Schmidt, Kaufmännischer Vorstand bei den SWG.
Daran ändert sich bei den Arbeitspreisen in der Grundversorgung Strom auch über den Jahreswechsel 2016/2017 hinaus nichts, trotz einer EEG-Umlage, die sich um 0,526 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) auf 6,88 ct/kWh erhöht. Die Arbeitspreise für die Belieferung ohne Schwachlastregelung liegen demnach weiterhin bei 27,52 ct/kWh und in der Belieferung mit Schwachlastregelung bei 28,41 ct/kWh (HT) beziehungsweise 18,99 ct/kWh (NT).
Steigende Netzkosten
Den weiter wachsenden Anteil der Umlagen und Abgaben am Strompreis können die SWG zwar abfedern. Aufgrund der deutlich höheren Entgelte für die Netznutzung müssen die Stadtwerke Gießen zum 1. Januar 2017 allerdings den Grundpreis in der Grund- und Ersatzversorgung Strom anpassen. „Deutschlandweit haben die Übertragungsnetzbetreiber die Entgelte erhöht, teilweise sogar um 80 Prozent. Diese Steigerung fließt jeweils in die Kalkulation der kleineren Netzbetreiber wie etwa der Mittelhessen Netz GmbH an uns ein und wird auf indirektem Weg an alle Kunden weitergegeben“, erläutert Jens Schmidt. In der Grund- und Ersatzversorgung Strom führt das zu einer leichten Anhebung des Grundpreises um 25,11 Euro brutto pro Jahr, umgerechnet 2,09 Euro pro Monat. Das bedeutet: Der Grundpreis in der Grundversorgung ohne Schwachlastregelung beträgt ab dem 1. Januar 2017 94,77 Euro brutto pro Jahr, in der Grundversorgung mit Schwachlastregelung 119,39 Euro brutto pro Jahr.
Service online und persönlich
Da der Arbeitspreis stabil bleibt, müssen Kunden den SWG zum 1. Januar 2017 nicht ihren aktuellen Zählerstand mitteilen. Die Änderungen des Grundpreises fließen automatisch in die Kalkulation der Jahresrechnung ein. Wer seine Verträge und Rechnungen jederzeit im Blick behalten will, kann dazu auch den SWG-Onlineservice unter www.stadtwerke-giessen.de/onlineservice nutzen. Bei allen Fragen helfen außerdem die Servicemitarbeiter im SWG-Kundenzentrum am Marktplatz in Gießen weiter – auch telefonisch unter 0800 23 02 100 (kostenfrei aus dem dt. Festnetz und allen dt. Mobilfunknetzen).
Umlagen und Abgaben im Überblick
Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG): Die EEG-Umlage wächst ein weiteres Mal und erreicht einen neuen Höchststand. Sie steigt für das Jahr 2017 von 6,354 auf 6,880 ct/kWh netto, +0,526 ct/kWh netto gegenüber 2016.
Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz: Mit dieser Umlage werden die Erhaltung, die Modernisierung und der Ausbau der Energieerzeugung durch Kraft-Wärme-Kopplung gefördert. Die Umlage sinkt für das Jahr 2017 leicht von 0,445 auf 0,438 ct/kWh netto.
Umlage nach §19 Strom-Netzentgeltverordnung (StromNEV): Die Umlage nach §19 StromNEV steigt für das Jahr 2017 leicht für Kunden bis 100.000 kWh Jahresverbrauch von 0,378 auf 0,388 Ct/kWh netto.
Offshore-Umlage nach §17f Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG): Die Offshore-Umlage sinkt von 0,040 auf -0,028 ct/kWh netto.
Umlage nach §18 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV): Nach der zwischenzeitlichen Abschaffung der Umlage im Jahr 2016 wird diese nach einer Novellierung der entsprechenden Verordnung wieder erhoben und beträgt wie schon im Jahr 2015 auch für 2017 0,006 ct/kWh netto.