Häuslebauer in Gießen können sich freuen: Die Stadtwerke Gießen AG (SWG) erstatten Neubaukunden, die zwischen 2000 und 2008 einen Wasserhausanschluss von den SWG erhalten haben, einen Teil des Umsatzsteuerbetrages zurück. Manfred Siekmann, Vorstandsvorsitzender der SWG: „Wir werden für unsere Kunden aktiv und erstatten den Differenzbetrag zurück, obwohl wir dazu gesetzlich nicht verpflichtet sind. In den nächsten Tagen werden wir die betroffenen Kunden anschreiben.“
Hintergrund
Nach einer Vorgabe aus dem Bundesfinanzministerium waren seit Sommer 2000 bundesweit Wasserhausanschlüsse mit dem regulären Umsatzsteuersatz (16 % bzw. ab 2007 19 %) abgerechnet worden. Im Oktober 2008 entschied der Bundesfinanzhof (BFH) jedoch, dass für Wasserhausanschlüsse der ermäßigte Steuersatz (derzeit 7 %) anzuwenden ist. Die SWG setzen das Urteil des BFH bereits seit Anfang 2009 um und wenden bei neuen Wasserhausanschlüssen den ermäßigten Steuersatz an.
Was müssen betroffene Kunden tun?
Manfred Siekmann: „Wir möchten unseren Kunden eine einfache Rückerstattung ermöglichen. Dazu werden wir in den nächsten Tagen alle betroffenen Wasserhausanschluss-Kunden persönlich anschreiben. Die Kunden müssen sich also nicht extra bei uns melden. Wer das dennoch tun möchte, findet einen entsprechenden Vordruck auf unserer Internetseite unter "www.stadtwerke-giessen.de.“ Dieser Vordruck sei besonders für solche Kunden gedacht, die nicht mehr im Versorgungsgebiet der SWG wohnen, so dass das Unternehmen die aktuelle Adresse unter Umständen nicht mehr ermitteln könne. Außerdem warb Manfred Siekmann um Verständnis, dass es wegen der Vielzahl der Fälle zu einer gewissen Wartezeit kommen könne, bis der Betrag ausgezahlt sei.