Die Bundesregierung hat die Gasbeschaffungsumlage zurückgezogen. Sobald die nötigen Verordnungen rechtskräftig sind, geben die Stadtwerke Gießen die entstehenden Preisvorteile eins zu eins an ihre Kundinnen und Kunden weiter.
Gestern beschloss die Bundesregierung die Deckelung der Gaspreise und damit verbunden die Rücknahme der Gasbeschaffungsumlage. Letztere hätte zum 1. Oktober in Kraft treten sollen und Erdgas um rund 2,4 Cent pro Kilowattstunde verteuert. Außerdem steht fest, dass für Erdgas künftig der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent gelten wird. Noch nicht klar ist hingegen, ab wann genau die neuen Vorgaben gelten und was die Energielieferanten berücksichtigen müssen. „Wir begrüßen die Entscheidung der Politik“, erklärt Matthias Funk, Technischer Vorstand der Stadtwerke Gießen (SWG), und verspricht: „Sobald die nötigen Verordnungen in Kraft treten, profitieren unsere Kundinnen und Kunden davon.“
Damit folgen die SWG einer bei ihnen üblichen Praxis. Vom Staat festgelegte Preisbestandteile sind durchlaufende Posten. Sinken sie, geben die SWG den Kostenvorteil in voller Höhe weiter.
Neue Preise auf der Website
Sobald die neuen Regelungen in Kraft getreten sind, veröffentlichen die SWG die neuen Preise auf ihrer Website. Wichtig zu wissen: Die kürzlich an alle betroffenen Kundinnen und Kunden versandten Preisänderungsschreiben bleiben gültig. Die darin genannten Preise reduzieren sich lediglich um die abgeschaffte Umlage und um 12 Prozent bei der Mehrwertsteuer. Diese Korrektur werden die SWG ihren Kundinnen und Kunden nicht separat per Brief mitteilen.
Für Fernwärmekundinnen und -kunden zeichnet sich ebenfalls eine Entlastung ab: Die Bundesregierung beschloss eine Absenkung der Mehrwertsteuer auf 7 Prozent. Weil auch diese Verordnung noch aussteht, warten die SWG mit der tatsächlichen Umsetzung und der Veröffentlichung der sich daraus ergebenden Bruttopreise auf ihrer Homepage bis zur Veröffentlichung des Gesetzes im Bundesanzeiger.
Weitere Informationen: www.stadtwerke-giessen.de