Wasserpreise und –gebühren – zwei getrennte Welten?

Mit Blick auf die vom Hessischen Wirtschaftsministerium Anfang Mai initiierte öffentliche Veranstaltung „Wasserpreise und -gebühren – zwei getrennte Welten?“ betonen die Mittelhessischen Wasserbetriebe dass die Giessener Wasserversorgung für höchste Qualität bei angemessenen Entgelten steht. Clemens Abel, Betriebsleiter der Mittelhessischen Wasserbetriebe die seit Anfang dieses Jahres für die Giessener Wasserversorgung verantwortlich sind, verweist hierzu auf eine vom Verband kommunaler Unternehmen e.V. bundesweit durchgeführte Haushaltskundenbefragung. „Mehr als 90 % der Verbraucher sind mit der Qualität und der Versorgungssicherheit zufrieden. Nahezu drei Viertel aller Befragten bewerten das dafür zu zahlende Entgelt als angemessen.“ erläutert Abel.

Die Referenten der Veranstaltung im Wirtschaftsministerium waren sich in einem wesentlichen Punkt einig: Wasserversorgung ist Kernaufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge. Organisationsfragen liegen in den Händen der Städte und Gemeinde. Die Entscheidung darüber, ob ein Modell mit Gebühren oder eines mit Preisen verwendet wird, steht in der Verantwortung der gewählten Bürgervertreter in den Kommunen. „Welches Modell gewählt wird, ist für den Wasserkunden nicht entscheidend. Beide Modelle verfügen über wirksame Kontrollmechanismen. Das von den Gießener Bürgern für die Wasserversorgung zu entrichtende Entgelt ist seit vielen Jahren konstant.“ so Abel weiter.

Das Verlangen nach einem einheitlichen Rechtsrahmen kann auch beim bisherigen Gießener Wasserversorger, den Stadtwerken Gießen AG, nicht nachvollzogen werden. „Das Nebeneinander von Preisen und Gebühren gibt es nicht nur in der Wasserversorgung, sondern überall dort, wo die Kommunen Wahlfreiheit zwischen öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Rechtsform haben. Wer hieran rüttelt, rüttelt an der Selbstverwaltungsbefugnis der Gemeinden.“ stellt der SWG-Vorstand Manfred Siekmann fest. Ein Mitte März 2011 im Bundesrat eingebrachter Antrag des Landes Hessen, der einen einheitlichen Regulierungsrahmen für Wasserpreise und – gebühren zum Gegenstand hatte, wurde abgelehnt.

Bedenklich gestimmt hat die vom Vorsitzenden der Monopolkommission Prof. Dr. Justus Haucap auf der Veranstaltung in Wiesbaden getroffene Feststellung, der zufolge 42,7 % der bundesdeutschen Wasserversorger einen Jahresfehlbetrag erwirtschaften. „Dass bereits mehr als ein Drittel der Versorger nicht kostendeckend arbeiten, ist ein Beleg für die eigentliche Herausforderung, vor der die Wasserversorgung in den nächsten Jahren steht. Die Branche wird Umgestaltungen vornehmen müssen.“ schätzt Siekmann. Die politische Begleitung und Unterstützung dieses Prozesses ist wünschenswert Das bloße Drehen an der Preisschraube oder die Einführung eines neuen Rechtsrahmens hingegen hilft langfristig weder Verbrauchern noch Versorgern.

KonzernWasser

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