Weiterer Stromanbieter insolvent

Mit der BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft GmbH (BEV) musste ein weiterer Strom- und Gaslieferant Ende Januar Insolvenz anmelden. Ersten Schätzungen des Insolvenzverwalters zufolge haben rund 250.000 Kunden bei der BEV finanzielle Forderungen. Deren Gesamthöhe beläuft sich auf etwa 80 Millionen Euro.
Auf Strom oder Erdgas muss indes kein ehemaliger BEV-Kunde verzichten. Die jeweiligen regional zuständigen Grundversorger – dazu zählen auch die Stadtwerke Gießen (SWG) – springen übergangslos ein. Betroffene können sich unter 0800 23 02 100 an die SWG wenden und sich zu den verschiedenen Tarifoptionen beraten lassen. Alternativ dazu gibt es alle wichtigen Informationen im Internet unter www.swg-energie.de.

SWG bieten faire, seriös kalkulierte Preise
Pleiten von Energiediscounter sind inzwischen fast schon normal. Sie folgen einem gewissen Muster. Denn praktisch alle Anbieter, die Insolvenz anmelden mussten, handelten ähnlich unseriös: Sie akquirierten Kunden mit Lockangeboten, bestehend aus nicht kostendeckend kalkulierten Preisen und hohen Bonusversprechen. Diese Geschäftspraktik allein zwang schon viele finanziell in die Knie. Wenn dann – wie im aktuellen Fall der BEV – die Strompreise an der Börse massiv ansteigen, kommt es praktisch zwangsläufig zur Insolvenz. Daran konnte auch die massive Preiserhöhung der BEV im Dezember 2018 nichts mehr ändern. Im Gegenteil: Sie führte zur Kündigung von rund 200.000 Kunden.
Ina Weller, Unternehmenssprecherin der SWG, formuliert es so: „In unserer Branche zeigt sich immer wieder: Billig wird am Ende teuer. Denn es bleibt ja nicht nur bei dem Ärger, den eine solche Pleite bei vielen Menschen verursacht. Sie verlieren obendrein auch noch Geld, wenn es die vermeintlichen Sparpreise nur gegen eine Vorauszahlung gibt.“ Davon abgesehen kommen beim Grundversorger gestrandete Kunden in den Grundversorgungstarif. „Selbstverständlich bieten wir diesen Kunden eine einfache Möglichkeit, kurzfristig in einen für sie passenden und günstigen Wahltarif zu wechseln“, ergänzt Ina Weller.

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